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Minijobber sind versichert
Auch geringfügig Beschäftigte sind gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls abgesichert. Sie sind genau wie ihre fest angestellten Kollegen gesetzlich unfallversichert. »Minijobber sind über den Arbeitgeber immer voll versichert, unabhängig davon, wie viel sie verdienen und wie lange sie arbeiten«, sagt Andreas Dietzel von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Der Beschäftigte selbst brauche sich dabei um nichts zu kümmern. Der Arbeitgeber muss seiner Berufsgenossenschaft die Arbeitslöhne der beschäftigten Minijobber jährlich mitteilen und übernimmt die Beiträge zur Unfallversicherung in voller Höhe.

Artikel vom 16.04.2005