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Bonusaktien
zu versteuern


München (Reuters). Die beim zweiten Börsengang der Deutschen Telekom für treue Aktionäre ausgegebenen Bonusaktien müssen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) versteuert werden. Die Bonusaktien, die an die Anteilseigner ausgegeben wurden, wenn sie die normal gezeichneten Aktien bis zum Ablauf einer Haltefrist behielten, seien als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern, urteilte das höchste deutsche Steuergericht. Der BFH gab damit den Finanzbehörden Recht und hob ein anders lautendes Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auf. Die Richter verwiesen das Verfahren zur Ermittlung der zu besteuernden Summen an die Vorinstanz zurück. AZ: VIII R 70/02

Artikel vom 08.04.2005