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Verlustabzug
über Grenzen


Brüssel (Reuters). Vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Vorentscheidung für einen erleichterten Verlustabzug für grenzüberschreitende Konzerne gefallen. Der Generalanwalt beim EuGH empfahl gestern den höchsten EU-Richtern in Luxemburg, Unternehmen unter bestimmten Umständen die Verrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften mit ihren Gewinnen im Inland zu ermöglichen. Sollte der Gerichtshof in seinem erst in einigen Monaten erwarteten Urteil der Empfehlung folgen, würde er damit eine britische Regelung kippen. In dem verhandelten Fall geht es um die Warenhauskette Marks & Spencer, die Verluste ihrer Töchter in Deutschland, Belgien und Frankreich in Großbritannien berücksichtigen wollte.

Artikel vom 08.04.2005