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Eltern müssen sechs
Tage ins Gefängnis

Schulpflicht verletzt - »Werk des Teufels«

Von Monika Schönfeld
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Das Amtsgericht Gütersloh hat je sechs Tage Erzwingungshaft gegen ein Elternpaar aus Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) verhängt, das seine beiden Kinder nicht an einer Theaterfahrt teilnehmen ließ.

Das vom Kreis verhängte Bußgeld für die Verletzung der Schulpflicht wollen die Eltern nicht bezahlen.
Die Elbrachtschule, eine Grundschule im Stadtteil Sende, fährt einmal im Jahr ins Landestheater Detmold, um das Weihnachtsmärchen zu sehen. Im Januar 2004 stand »Urmel aus dem Eis« auf dem Spielplan. Schulleiter Detlef Plöger berichtet, dass die Eltern zweier Kinder drei Tage vor der Fahrt schriftlich beantragt hatten, ihre Kinder von der Fahrt zu befreien. Der Schulleiter lehnte die ethische Begründung, die mit Bibelversen gespickt war, ab. Die Eltern, der baptistischen Glaubensgemeinschaft zugehörig, ließen ihre Kinder dennoch nicht mitfahren. Theater sei ein »Werk des Teufels«, so die Eltern. Dass es einen Beschluss der Baptistengemeinde gebe, Kinder generell nicht an Theaterfahrten teilnehmen zu lassen, wollte Gemeindeältester Johann Braun nicht bestätigen.
Der Vorgang landete bei der Schulaufsicht des Kreises Gütersloh. Schulamtsdirektor Hartmut Stieghorst ließ ein Bußgeld wegen Verletzung der Schulpflicht verhängen. Den Widerspruch der Eltern ließ er nicht zu, weil er nicht fristgerecht kam. Ein Vollstreckungsbeamter, der pro Elternteil 150 Euro eintreiben sollte, wurde trotz des Angebots einer Ratenzahlung abgewiesen. »Die Eltern können, wollen aber nicht zahlen«, so Stieghorst. Der Kreis habe daraufhin beim Amtsgericht Erzwingungshaft für die Forderungen der Kreiskasse beantragt. Die Eltern müssen jetzt nacheinander jeweils für sechs Tage in Haft.

Artikel vom 08.04.2005