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Streit um »Harlekin«

Sennerpferde: Antwort der Ministerin unbefriedigend

Von Katrin Niehaus
Borgholzhausen (WB). Der Streit um die Sennerpferde dauert an. Auch nach einer Stellungnahme von NRW-Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhne (Grüne) sieht die FDP-Landtagsfraktion weiteren Klärungsbedarf.

Nachdem im Landgestüt Warendorf »Harlekin«, der erste Deckhengst dieser Pferderasse, aufgestellt worden war, hatte der Senner-Experte Karl-Ludwig Lackner aus Borgholzhausen (Kreis Gütersloh) das Tier als untauglich für die Zucht bezeichnet. Die FDP-Fraktion sprach von Steuergeldverschwendung und stellte eine kleine Anfrage an die NRW-Landesregierung.
»Es ist das Hauptanliegen des Landgestütes, einen Vertreter dieser gefährdeten Rasse der Öffentlichkeit zu präsentieren und Interesse für den Erhalt dieser Rasse zu wecken«, schrieb Höhn in ihrer Antwort. Aufgrund der Zuchtbuchordnung des Westfälischen Pferdestammbuches könne der Hengst uneingeschränkt in der Zucht eingesetzt werden. Hierbei sollten jedoch die Verwandtschaftsverhältnisse berücksichtigt werden.
Marianne Thomann-Stahl, Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Landtagsfraktion aus Minden, sieht gerade darin ein Problem: »Die Deckeinsätze werden de facto bei Null liegen.« Der größte Teil der 19 eingetragenen Senner-Stuten sei mit dem Hengst verwandt.
Die FDP hatte sich auch nach den Kosten für die Aufstellung des Hengstes erkundigt. Die liegen laut Landesregierung lediglich bei 1200 bis 1500 Euro pro Jahr, da weder Kosten für den Kauf noch für eine Pacht anfielen. Das hält Thomann-Stahl für unrealistisch. Landwirte müssten für die Pensionspferdehaltung 4200 Euro pro Jahr einkalkulieren. Manche rechneten sogar mit 6500 Euro. »Diesen Betrag halte ich nicht für überzogen, wenn man die Kosten für Heu, Stroh, Futtermittel, Versicherung, Hufschmied, Pflegemittel, Tierarzt, Arbeitslohn und das Gebäude einkalkuliert«.
Die Landesregierung erwartet nur wenige Deckeinsätze von »Harlekin«. Da es nur 19 Senner-Stuten gebe, sei die Deckgebühr mit 150 Euro niedrig veranschlagt worden. Nach Angaben von Höhn ist die Größe des Junghengstes, der noch nicht ausgewachsen sei, kein Hinderungsgrund, ihn als Beschäler zu wählen. Thomann-Stahl: »Die in der Zuchtordnung vorgeschriebene Mindestgröße von 1,58 bis 1,65 Metern wird Harlekin nicht mehr erreichen.«

Artikel vom 08.04.2005