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Der »Kannibale« soll
lebenslänglich in Haft

Bundesanwaltschaft kämpft um Mord-Urteil

Karlsruhe (dpa). Die Bundesanwaltschaft strebt eine Verurteilung des »Kannibalen von Rotenburg« wegen Mordes zu lebenslanger Haft an.

Das Urteil des Landgerichts Kassel, das im Januar 2004 gegen den Angeklagten Armin Meiwes achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags verhängt hatte, ist aus Sicht der Karlsruher Anklagebehörde rechtsfehlerhaft, teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Die Bundesanwälte wollen deshalb beim Bundesgerichtshof (BGH), der am kommenden Mittwoch über die Revision in dem spektakulären Fall verhandelt, eine Aufhebung des Urteils durchsetzen.
Der heute 43-jährige Meiwes hatte im März 2001 einen Berliner Ingenieur vor laufender Kamera getötet, zerlegt und Teile der Leiche aufgegessen. Da sich das willige Opfer freiwillig in die Hände des von Kannibalismus-Fantasien getriebenen Täters begeben hatte, stufte das Landgericht die grauenvolle Tat lediglich als Totschlag ein.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hätten die Kasseler Richter aber auf Mord aus niedrigen Beweggründen erkennen müssen. Zudem müsse beim BGH erneut geprüft werden, ob auch ein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Betracht komme.
Der renommierte Strafverteidiger Gunter Widmaier, der Meiwes beim BGH vertritt, sieht dagegen keinen Anlass für eine härtere Strafe. Das Landgericht habe sich eingehend mit dem Thema Sexualmord beschäftigt, sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tötung nichts mit sexuellen Motiven zu tun gehabt habe.
Der 2. Strafsenat wird die Entscheidung des Landgerichts lediglich auf juristische Fehler prüfen. Eine neue Beweisaufnahme ist im Revisionsverfahren beim BGH ausgeschlossen.

Artikel vom 09.04.2005