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Minderheiten und Toleranz

Grenzen der Freiheit achten


Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht an einem von der Schule veranstalteten Theaterbesuch teilnehmen ließen und Bußgeld Bußgeld sein lassen, müssen ins Gefängnis. Das ist eine konsequente Rechtsauffassung. Eltern, die ihre Kinder generell nicht zur Schule schicken und zu Hause nach zumindest fragwürdigen Lehrmethoden unterrichten, müssen nach geltendem Recht mit 100 000 Zwangsgeld und ebenfalls mit Haft rechnen.
Inkonsequent und rechtlich bedenklich ist hingegen die Meinung von NRW-Schulministerin Ute Schäfer (SPD), Ausnahmen bei der Teilnahme an Klassenfahrten zuzulassen. Diese können Eltern aus religiösen Gründen boykottieren, ohne mit Zwangsmaßnahmen rechnen zu müssen. Die Leidtragenden sind wie immer die Kinder.
Wer in diesen Lande leben und sich wohlfühlen will, muss sich den Gesetzen fügen oder fortziehen. So einfach ist das. Wenn ganz kleine Minderheiten versuchen, ganz breite Mehrheiten vor den Kopf zu stoßen, ist die Grenze der Toleranz erreicht. Die Freiheit eines Menschen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Integration ist nicht nur ein Angebot der Gesellschaft, sondern auch Pflicht jedes Einzelnen. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 08.04.2005