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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17. 3. 2005 die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/Ub 2.2 »Bollstraße« für ein Teilgebiet zwischen der Bollstraße, der Sternstraße, der Bahnlinie Bielefeld-Lage und der landwirtschaftlichen Fläche (Landschaftsschutzgebiet) - Stadtbezirk Stieghorst - erneut als Entwurf gemäß §§ 3 (2) und 4 a (4) Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung beschlossen (2. Entwurf). Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den Änderungen gegenüber der ersten Offenlegung/dem 1. Entwurf abgegeben werden können.

In der vorstehenden Planskizze ist der künftige Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus dem Bebauungsplan mit Text und Begründung hervor.
Der 2. Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Text und Begründung liegt gemäß §§ 3 (2), 4a (3) BauGB vom
22. April bis einschließlich 23. Mai 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegen die Pläne auch in der Bezirksamtsnebenstelle Hillegossen, Detmolder Straße 617, 33699 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit gemäß §§ 13 (2), 3 (2) und 4 a (3) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf der Bebauungsplan-Änderung im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, 5. 4. 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 09.04.2005