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»pro grün« gegen Hallen-Standort

Gutachten spricht von Unzulässigkeit

Paderborn (WV/ms). Der gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün hat beim Fachanwaltsbüro Dalka und Struckmeier ein Rechtsgutachten über die Zulässigkeit der Multifunktionshalle am Schützenplatz in Auftrag gegeben (wir berichteten am 2. April). Das Ergebnis liegt vor und löst möglicherweise erhebliche Diskussionen über den Standort aus.

Im Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme zur bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Multifunktionshalle ergeben sich für die Fachanwälte eine Reihe von bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeiten.
Das Bauvorhaben verstoße unter anderem gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Paderborn vom 24.07.1963 in der derzeit geltenden Fassung. Der Bebauungsplan weise im Bereich des Bauvorhabens Sondergebiete aus, die ihrer Zweckbestimmung nach Sportanlagen und Schulen dienen sollen.
Die für die Nachbarschaft (reines und allgemeines Wohngebiet) zu erwartenden Belastungen durch von dem Bauvorhaben ausgehende und verursachte Emissionen würden gegen nachbarrechtliche Belange verstoßen. Durch die Emissionen würden die Wohngebiete faktisch entwertet.
Das Bauvorhaben stehe auch im Widerspruch zum Flächennutzungsplan der Stadt in der derzeit geltenden Fassung. Dieser weise für das in Rede stehende Gebiet Grünflächen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB aus, innerhalb derer Sonderflächen für Tennis und Reiten vorgesehen sind.
Auch die übergeordnete Planung - der derzeit gültige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold Teilabschnitt Oberbereich Paderborn (Kreise Höxter und Paderborn) (GEP) - stehe im Widerspruch zur geplanten Halle.
Bei einer Änderung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes sei das in § 1 Abs. 6 BauGB festgeschriebene Abwägungsgebot zu beachten. Hierunter falle insbesondere die Berücksichtigung von Alternativstandorten. Als solche dränge sich die Ausweisung »Zentralstadion« des Flächennutzungsplans im Stadtteil Schloß Neuhaus südlich der Paderborner Straße (Almeaue) ebenso wie das Gelände zwischen Barkhauser Straße und B 1 (ehemaliger Containerbahnhof) als Standort auf.

Artikel vom 07.04.2005