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Spätes Gold

Der irische Springreiter Cian O'Connor will auf eine Berufung gegen sein Doping-Urteil verzichten und wird damit sein Olympia-Gold verlieren. Durch O'Connors Entscheidung wird der deutsche Springreiter Marco Kutscher nachträglich die Bronzemedaille erhalten, da er vom vierten auf den dritten Platz vorrückt. »Ich glaube das nicht eher, bis die offizielle Einspruchsfrist von 30 Tagen abgelaufen ist«, sagte Kutscher. Gold erhält nun der Brasilianer Rodrigo Pessoa, Silber Chris Kappler (USA). O'Connor hatte stets erklärt, dass die Beruhigungsmittel vier Wochen vor den Spielen in Athen eingesetzt worden seien.

Struses Belohnung

Es gab keine Medaille, aber das Erreichen des Viertelfinals bei der Tischtennis-EM hat sich für Rekordmeisterin Nicole Struse (Kroppach) trotzdem gelohnt: Die ehemalige Steinhagenerin wurde ebenso wie Elke Wosik nachträglich für die WM vom 30. April bis 6. Mai in Shanghai nominiert. Die Routiniers nehmen die Plätze von Jessica Göbel (Kroppach) und Laura Stumper (Busenbach) ein. »Medaillengewinne sind zwar ausgeblieben, die Ergebnisse von Wosik und Struse waren im Vergleich zu denen von Göbel und Stumper jedoch deutlich besser«, sagte Cheftrainer Dirk Schimmelpfennig. »Das haben wir honoriert.«

Armstrongs Klage

Der amerikanische Rad-Star Lance Armstrong (Foto) hat gegen seinen ehemaligen Betreuer Mike Anderson eine Schadensersatzklage eingereicht und damit auf dessen Doping-Vorwürfe geantwortet. Die Anwälte des sechsmaligen Siegers der Tour de France fordern 125 000 Dollar. Anderson, der in einem anderen Rechtsstreit von Armstrong 500 000 angeblich versprochene Dollar verlangt, hatte im Vorjahr in Armstrongs Badezimmer nach eigener Aussage Doping-Präparate gefunden und gedroht, das zu veröffentlichen, wenn seine Forderung nicht erfüllt würde. Das setzte der Ex-Betreuer jetzt in die Tat um und meldete den Vorfall auch der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA. Andersons Vorwürfe seien »ein ungeheuerlicher Anschlag auf den Charakter, der auf unwahren und Sensation heischenden, erfundenen Behauptungen« beruhe, hieß es in Armstrongs Klagebegründung.

Artikel vom 08.04.2005