Karlsruhe (dpa). Mieter können auch während eines laufenden Mietverhältnisses zur Renovierung ihrer Wohnung verpflichtet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Danach muss der Mieter Schönheitsreparaturen ausführen, sobald die Wohnung objektiv renovierungsbedürftig ist. Damit gab der BGH einem Vermieter Recht, der für eine seit 47 Jahren nicht in Stand gesetzte Wohnung vom Mieter einen Kostenvorschuss von mehr als 13 000 Euro forderte.