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Kein Geld bei Finanzamt verschenken

Praktische Hinweise zur Bewältigung eines für viele lästigen Papierkrams

Altkreis Halle (WB). Den meisten Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld. Trotzdem schieben viele den »Formularkram« wochenlang vor sich her oder lassen es sogar ganz. Um den Bürgern die Arbeit zu erleichtern, hat das Finanzamt Gütersloh die wichtigsten Neuerungen für die 2004-er Steuererklärung zusammengestellt. Zusätzliche Informationen und alle Formulare rund ums Steuerrecht gibt es auf den Internetseiten des Finanzministeriums (www.fm.nrw.de).

Bei der vereinfachten Einkommensteuererklärung handelt es sich um einen verkürzten Erklärungsvordruck, der die wesentlichen Angaben des herkömmlichen Mantelbogens und der Anlagen N auf zwei Seiten zusammenfasst. Jeder, der nur Arbeitslohn/Versorgungsbezüge und bestimmte Lohnersatzleistungen (etwa Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld) bezogen hat und nur die üblichen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen will, kann die vereinfachte Erklärung bei »seinem« Finanzamt abgeben.
Der Tarif 2004 geht von einem Eingangssteuersatz von 16 Prozent (2005: 15 Prozent) und einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent (2005: 42 Prozent) aus. Der Grundfreibetrag liegt bei 7664 Euro, bei Anwendung der Splittingtabelle beträgt er 15 329 Euro.
Aufwändungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale abgegolten. Diese beträgt ab dem 1. Januar 2004 für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Die Begrenzung liegt bei 4500 Euro; sie gilt allerdings nicht für Arbeitnehmer, die ihren eigenen PKW benutzen.
Ab dem 1. Januar 2004 sind Aufwändungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für das Erststudium nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu 4000 Euro als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Seit 1. Januar gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro pro Jahr. Diesen bekommen Alleinstehende, die mit einem Kind, für das sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Zur Steuerklasse II gehören seit 1. Januar 2004 nur noch Steuerpflichtige, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen. Die Lohnsteuerkarten für 2004 wurden aber noch nach der alten Gesetzeslage ausgestellt. Deshalb mussten alle Arbeitnehmer, denen eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II ausgestellt wurde, überprüfen, ob sie auch weiterhin zur Klasse II gehörten und eventuell die Steuerkarte ändern lassen.
Seit Januar diesen Jahres beträgt das Freistellungsvolumen 1421 Euro (bei Ehegatten 2842 Euro). Zur besseren Übersicht sind Banken und Sparkassen verpflichtet worden, ihren Kunden eine zusammenfassende Bescheinigung auszustellen, in der die Daten über Kapitaleinkünfte und private Veräußerungsgeschäfte in 2004 dargestellt werden.

Artikel vom 07.04.2005