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Schichtplan: Chef
allein entscheidet

WB-Serie zum Thema Arbeitsrecht

Halle (WB). Der Arbeitgeber kann - sofern es nicht per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist - allein entscheiden, wann ein Mitarbeiter Dienst zu leisten hat. Wil-kür ist nicht gewollt: Der Chef muss belegen, dass er die Belange Einzelner geprüft und gegeneinander abgewogen hat.

In dem Thema steckt viel Sprengstoff, denn es gibt viele Berufe, wo rund um die Uhr Maschinen laufen oder Services bereitgestellt werden müssen. In der Regel helfen Dienstpläne, mit denen ungeliebte Früh- oder Nachtschichten fair verteilt werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem klargestellt, dass ein Arbeitgeber die Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei einteilen kann. Doch die höchsten Arbeitsrichter setzten auch Grenzen: So muss der Chef prüfen, ob ein Arbeitnehmer daheim Minderjährige oder Pflegebedürftige zu beaufsichtigen hat und ob für ihn ein Partner einspringen kann. Auch kann vom Chef erwartet werden, dass er zwischen den Interessen aller Mitarbeiter ausgleicht und nach Kräften versucht, den Betriebsfrieden zu wahren. »Hat der Chef überlegt und begründet eingeteilt, ist seine Entscheidung nicht angreifbar“, so der Arbeitsrechtsexperte Helmut Reingruber, Rechtsanwalt in Halle. Der einzelne Arbeitnehmer muss sich dem Schichtplan beugen.
Eine Auseinandersetzung um die Lage der Arbeitszeit im Tagesverlauf können nur fixe Regelungen im Arbeitsvertrag verhindern. Aber genau das wird in vielen Unternehmen und Einrichtungen, die einen Rund-um-die-Uhr-Leistung sicherstellen müssen nur schwer möglich sein.

Artikel vom 07.04.2005