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Landtagswahl

Am 22. Mai wählen die Bürger von Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag für fünf Jahre. Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.
Danach werden 128 Abgeordnete des Landtages (bisher 151) in Einerwahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Mindestens 53 Abgeordnete (bisher 50) werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landesreservelisten gewählt. Die Wähler haben eine Stimme.
Der Stimmzettel sieht in jedem Wahlkreis anders aus. Mit dieser Stimme wird ein Wahlkreisbewerber und gleichzeitig die Landesreserveliste derjenigen Partei gewählt, für die dieser Wahlkreisbewerber aufgestellt ist.
Entscheidet sich der Wähler im Wahlkreis für eine bestimmte Persönlichkeit, so wählt er damit zwangsläufig mit der hinter dieser Persönlichkeit stehenden Landesreserveliste eine in ihrer Reihenfolge festgelegte Gruppe von weiteren Persönlichkeiten derselben Partei. Zusammensetzung und Reihenfolge dieser Landesreservelisten legen die Parteien in starren Listen fest.
Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten voll angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Verfahren der mathematischen Verhältnismäßigkeit nach dem System »Hare-Niemeyer« berechnet.
Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent der im gesamten Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Artikel vom 06.04.2005