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Stadt Borgholzhausen Borgholzhausen, den 05. April 2005
Der Bürgermeisterals WahlleiterAmtliche Bekanntmachung
Betr.:
Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied des Rates der Stadt Borgholzhausen
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes wird bekanntgemacht:
Herr Torsten Indiesteln (SPD), Klockenbrink 15, 33829 Borgholzhausen, hat mit Verzichtserklärung vom 24. März 2005 sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Borgholzhausen mit Ablauf des 31. März 2005 niedergelegt.
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes stelle ich hiermit fest, dass Herr Arndt Keitel, Am Ravensberg 44, 33829 Borgholzhausen, in der Reserveliste des Ortsvereins Borgholzhausen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands an nächster Stelle steht und mit Wirkung vom 04. April 2005 als Nachfolger für Herrn Indiesteln in den Rat der Stadt Borgholzhausen einrückt.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
-
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Borgholzhausen als Wahlleiter, Rathaus, Zimmer 8, Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Keller

Artikel vom 07.04.2005