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Erste Urteile im
Neonazi-Prozess


München (dpa). Im Prozess gegen fünf Gesinnungsgenossen des Neonazis Martin Wiese hat das Bayerische Oberste Landesgericht gestern Bewährungsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten verhängt. Vier Angehörige der Gruppe wurden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden, einer von ihnen außerdem des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen. Ein fünfter Angeklagter erhielt die Bewährungsstrafe für Beihilfe zum Waffenerwerb und für Umgang mit Explosivstoffen.
Die Gesinnungsgenossen Wieses sollen einen Sprengstoffanschlag bei der Grundsteinlegung für das neue Jüdische Zentrum in München geplant haben. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft gehörten vier von ihnen dem inneren Führungszirkel der von Wiese geleiteten »Kameradschaft Süd« an.

Artikel vom 06.04.2005