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Koffer geknackt - Fluglinie hafet


Köln (ddp). Bei erheblichen Beschädigungen an Fluggepäck muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass ihre Mitarbeiter den Schaden nicht verursacht haben. Andernfalls haftet sie in vollem Umfang für eventuell fehlenden Inhalt der Gepäckstücke. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Ein Fluggast fand im Juni 2002 nach einem Flug von Neuseeland nach Düsseldorf seinen Koffer gewaltsam geöffnet vor. Nach seinen Angaben fehlten Gegenstände im Wert von fast 4000 Euro. Die beklagte Fluggesellschaft wollte lediglich knapp 930 Euro erstatteten. Das war die nach dem Gewicht bemessene Haftungshöchstsumme. AZ: 22 U 145/04

Artikel vom 06.04.2005