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Türke sieht Moscheen
als illegale Konkurrenz

Ladenöffnungszeiten werden unterlaufen

Bielefeld (uko). In den Bielefelder Moscheen wird ständig gegen die Ladenöffnungszeiten verstoßen. Diesen schwerwiegenden Vorwurf erhebt ausgerechnet ein türkischer Geschäftsmann. Der Inhaber eines Lebensmittelgeschäftes in der Innenstadt fühlt sich durch die Praktiken in den islamischen Betanstalten diskriminiert.

Ali Y. (Name von der Redaktion geändert) machte diese verblüffenden Erklärungen jetzt selbst als Betroffener vor dem Amtsgericht. Der 42-jährige Türke hatte sich wegen eines Verstoßes gegen die Ladenöffnungszeiten und wegen fehlender Preisauszeichnungen zu verantworten. Dafür sollte er ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen, weil er es mit den Vorschriften am 9. November 2004 nicht ganz genau genommen habe.
An jenem Sonntag hatte ein Kontrolleur des Ordnungsamtes zunächst die fehlenden Preisschildchen moniert, hatte wenige Stunden später einen Kunden noch aus dem Laden kommen sehen. Dieser Vorfall war um 15.15 Uhr, Ali Y. indes hat nur eine Genehmigung zur Öffnung seines Geschäfts bis 15 Uhr. Im übrigen darf er nur Brot verkaufen, nicht jedoch Gemüse. Angeblich hatte er dem städtischen Prüfer lapidar erklärt, er verkaufe sonntags prinzipiell kein Gemüse. Aber: »Wenn der Kunde fragt, kriegt er auch was.«
Es sei doch Ramadan gewesen, versuchte sich Y. nun vor Amtsrichter Eckhard Krämer zu entschuldigen. Da kauften seine Kunden sowieso kein Gemüse, nur Fladenbrot. - Viel schlimmer wiege zudem das Missverhältnis, da er durch ständige Kontrollen der Aufsichtsbehörde gegängelt werde. In den Bielefelder Moscheen jedoch könnten stets jenseits der Ladenschlusszeiten Lebensmittel gekauft werden. Nach Feierabend, sonntags und feiertags gingen dort die Türken mit Plastiktüten ein und aus. Ali Y. zählte jetzt vor dem Amtsgericht als Beispiele die Zentralmoschee an der Ernst-Rein-Straße, die Moschee an der Herforder Straße und die Moschee in Brackwede auf, wo die Läden quasi rund um die Uhr geöffnet seien. Sein Vorwurf: »Und die Moscheen bezahlen obendrein keine Steuern, wohl aber die Kaufleute.«
Ein Vertreter der Stadt betonte in dem Prozess zwar, auch die Läden in den Moscheen würden kontrolliert, machte allerdings eine gravierende Einschränkung: »Nur wenn jemand mit einer Tüte dort herauskommt, ist das kein Grund zur Kontrolle.« Man brauche schon gezielte Hinweise.
Amtsrichter Krämer hatte insistiert, ob es in diesem Bereich etwa »eine Taburegelung« gebe, ob man bei der Stadt Bielefeld den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit fürchte.
Auf Krämers (»Gibt`s eine Kronzeugenregelung, ein Zeugenschutzprogramm?«) wiederholte Anregung erklärte sich Kaufmann Ali Y. jedoch bereit, der Stadt Auskünfte hinsichtlich der Öffnungszeiten in den Moscheen zu geben. - Ein Bußgeld muss Ali Y. trotz allem zahlen: 100 Euro, denn, so der Amtsrichter, nur der Hinweis auf anderes Unrecht befreit nicht von Schuld.

Artikel vom 02.04.2005