Berlin (dpa). Anwälte von enteigneten Großgrundbesitzern in Ostdeutschland wollen vor die UN-Menschenrechtskommission ziehen. Damit wollen sie ihre Chancen auf höhere Entschädigungen wahren. Die Betroffenen gehen damit gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor. Er hatte die Entschädigungsklagen von 71 Alteigentümern zurückgewiesen, die in den Jahren nach 1945 enteignet worden waren.