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Nach »Scherz« in Behandlung

28-Jährige scheitert mit Klage gegen Stefan Raab


Berlin/Frankfurt (dpa). Eine Frankfurterin ist mit der Klage auf 90 000 Euro Schmerzensgeld gegen hat TV-Moderator Stefan Raab gescheitert. Das Landgericht Berlin wies ihren Antrag zurück.
Es entschied gestern, dass die Darstellung der Frau in der Raab-Sendung »TV total« im September 2004 eine zulässige Satire war. Die 28-jährige Mutter war damals als »perfekt getarnte Drogendealerin« bezeichnet worden, als sie ihre Tochter mit einer Schultüte zum ersten Schultag begleitete.
Der Anwalt der Frankfurterin, Frank Roeser, hatte argumentiert, seine Mandantin sei vor einem Millionenpublikum in ihrer Menschenwürde schwer verletzt worden. »Nach der Sendung begann ein regelrechtes Spießrutenlaufen, das in einer persönlichen Katastrophe endete.«
Seine Mandantin habe ihren Job in einer Fastfoodkette verloren, nachdem scharenweise Raab-Fans zu ihrem Arbeitsplatz gepilgert seien. Die Frau habe sich auch in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Raabs Anwalt Heiko Klatt hatte dagegen betont, es handle sich um Satire im zulässigen Rahmen. Eine überdimensionale Marihuana-Zigarette als Schultüte als zu tarnen, sei eine absurde Vorstellung.
Raab, für den juristischen Auseinandersetzungen nicht neu sind, war nicht vor Gericht erschienen. Wegen derber Späße auf Kosten einer Essener Schülerin war der 38-Jährige bereits einmal zu 70 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.
Gegen das jüngste Berliner Urteil ist Berufung möglich. Der Anwalt der Frankfurter Mutter hatte bereits angekündigt, gegebenenfalls die nächste Instanz anzurufen.

Artikel vom 01.04.2005