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Verfahren eingestellt


Die Volkswagen-Gehälteraffäre wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Ermittlungen gegen Verantwortliche von VW wegen des Verdachts der Untreue eingestellt. Auch gegen die niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Hermann Wendhausen und Ingolf Viereck werde nicht wegen der Gehaltszahlungen des Automobil-Konzerns ermittelt. Es liege »kein hinreichender Anfangsverdacht« für Untreue vor, erklärte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Grasemann.

Artikel vom 02.04.2005