07.07.2005
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Salzkotten
Allgemeiner Stellvertreter: Die Gemeindeordnung schreibt die Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters vor. Zuständig für die Bestellung eines Laufbahnbeamten ist ausschließlich der Rat. Für den weiteren Stellvertreter liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister. In Salzkotten hat sich gestern der Rat für Norbert Schulte und Herbert Rademacher entschieden.
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Artikel vom 07.07.2005