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<1. Spalte>Stadt Borgholzhausen
Bekanntmachung
des Erörterungstermins der Bezirksregierung
Planfeststellung für den Ausbau der L 921 bei Theenhausen von Bau-km 0-030 bis Bau-km 2+252 in den Gemarkungen Werther, Halle und Borgholzhausen der Städte Werther, Halle und Borgholzhausen
u. a. einschließlich der folgenden Inhalte:
Ursprüngliche Planung
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Anlage eines gemeinsamen Rad-/Gehweges entlang der L 921
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Anlage einer Beschleunigungsspur und eines gemeinsamen Rad-/Gehweges längs der L 785 in Richtung Werther
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Ausbau des vorhandenen Grabens an der Diekstraße
Deckblatt I
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Änderung des landschaftspflegerischen Begleitplans
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Änderung des Einmündungsbereiches der L 921 in die L 785 durch Anlage eines Kreisverkehrsplatzes
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Verzicht auf eine Querung der L 921 im Zuge des Rad-/Gehweges
Deckblatt II
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Änderung des landschaftspflegerischen Begleitplans
Zum Bauvorhaben gehören auch alle mit den oben explizit genannten Inhalten der ursprünglichen Planung und des Deckblattes im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie Maßnahmen der Landespflege
auf dem Gebiet der Stadt Werther:
Gemarkung Werther
Flur 17, 20, 21, 23
auf dem Gebiet der Stadt Halle:
Gemarkung Halle
Flur 13
und auf dem Gebiet der Stadt Borgholzhauen
Gemarkung Borgholzhausen
Flur 21
Die im o. g. Planfeststellungsverfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Ein-
wendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin gliedert sich in eine Generaldebatte sowie in Einzelgespräche für die Grundstücksbetroffenen.
<2. Spalte>Die Generaldebatte findet statt am
12. 4. 2005im Rathaus der Stadt WertherSitzungssaalMühlenstr. 233824 WertherDie Erörterung beginnt um 13.00 Uhr.
Die Einzelgespräche mit den Grundstücksbetroffenen finden am selben Tag in der Zeit von 9.30 bis 12.00 Uhr ebenfalls im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Werther statt. Die Grundstücksbetroffenen werden hierzu gesondert geladen.
Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Borgholzhausen, den 1. April 2005
Der BürgermeisterKlemens Keller

Artikel vom 01.04.2005