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Zuzahlungen
niedriger

Nur Kostendeckung


Zu dem Beitrag »Höhere Preise in Sanitätshäusern«:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verbreitet Behauptungen über die wirtschaftlichen Zuzahlungen bei Hilfsmitteln wie Einlagen oder Kompressionsstrümpfen, die nicht stimmen und deshalb einer Richtigstellung bedürfen.
Zwar trifft es zu, dass Sanitätsfachgeschäfte seit Einführung bundesweiter Festbeträge wirtschaftliche Zuzahlungen verlangen. Jedoch liegen diese niedriger als von der Verbraucherzentrale behauptet. Je nach Bundesland variierend, liegen die aktuellen Abgabepreise für manche Produktgruppen sogar unter den bislang geltenden Abgabepreisen.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass wir mit den Aufzahlungen nicht den Profit erhöhen, sondern unsere Kosten decken.
Ohne diese Zuzahlungen müssten wir als Sanitätsfachgeschäft bei unserer Service- und Produktqualität deutlich einsparen - zu Lasten der Patienten. Angesichts steigender Kosten wurden auch schon vor der Festsetzung von bundeseinheitlichen Festbeträgen durch die Krankenkassen - betrieblich individuell - Zuzahlungen erhoben.
Wirtschaftliche Aufzahlungen erhalten also die Versorgungsqualität und ermöglichen das wirtschaftliche Überleben von Sanitätsfachgeschäften. Mit massenhaften Schließungen von Fachgeschäften und einer Ausdünnung des Filialnetzes wäre dagegen keinem gedient.
MATTHIAS MITSCHKE33334 Gütersloh

Artikel vom 15.04.2005