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Auf viele Nullen gut verzichten

Kreative Berechnung des Staates beim Arbeitslosengeld


Eine aufschlussreiche Rechnung macht dieser Leser auf:
Der politische Selbstbedienungsladen greift auch auf die Agentur für Arbeit über. Seit dem 1. Januar 2005 wird jeder Monat mit 30 Tagen gerechnet. Dies ergibt sich aus dem Paragraph 134 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in der vom 1. Januar 2005 an gültigen Fassung. Somit hat der Gesetzgeber beschlossen, dass jeder Monat von 2005 an in Deutschland 30 Tage hat. Bekanntlich hat das Jahr aber sieben Monate mit 31 Tagen und der Februar 28 beziehungsweise 29 Tage.
Damit ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, dem Arbeitslosengeldempfänger im Jahr fünf beziehungsweise sechs Tage weniger auszuzahlen. Der Arbeitslosengeldempfänger bekommt dieses Geld aber doch von dem Geld, das er als Arbeitnehmer eingezahlt hat. Nun soll er diese Maßnahme auch noch als richtig und gerecht erkennen und glauben, sein eingezahltes Geld werde treuhänderisch richtig verwaltet.
Wenn die tägliche Zahlung 40 Euro beträgt, so sind dies im Jahr 200 Euro beziehungsweise 240 Euro, die dem Arbeitslosengeldempfänger für seine Ausgaben fehlen und zudem dem Geldkreislauf entzogen werden, obwohl die Konjunktur das Geld für einen Aufschwung bitter nötig gehabt hätte.
Nun sollen wir ja mehr als fünf Millionen oder sogar 6,5 Millionen Arbeitslose haben. Wenn ich nun 200 Euro mit 5 000 000 multipliziere, erreiche ich eine Summe von 1 000 000 000 Euro beziehungsweise 240 Euro x 5 000 000 = 1 200 000 000 Euro. . . 
Und das alles in einer Zeit, in der viele Politiker sich die Taschen vollstopfen. Wen wundert da noch die Politiker- beziehungsweise Politikverdrossenheit? Manche Nullen sind von großem Wert, allerdings können wir auf etliche Nullen gut und gern ganz verzichten. . . !
EDGAR SCHMELZER33106 Paderborn-Elsen

Artikel vom 15.04.2005