Bielefeld (WB). Änderung beim Kündigungsrecht: Auch ältere Mietverträge können vom 1. Juni an mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt entfaltet das im September 2001 beschlossene Gesetz volle Wirkung. Experten erwarten, dass sich Vermieter künftig häufiger auf neue Bewohner einstellen müssen. Nach dem neuen Recht können Mieter, die im Juni kündigen, bereits Ende September ihre Wohnung wieder verlassen. Seite 4: Leitartikel