Dresden (dpa). Nach Ex-Bundesfamilienministerin Bergmann plädiert auch der »Hartz IV»-Ombudsmann Kurt Biedenkopf für eine Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ost und West. Die bestehende Differenz sei «eine hohe Irritation, wenn sie nicht plausibel erklärt werden kann«, sagte Biedenkopf gestern in Dresden. Mit 331 Euro liegt der Regelsatz derzeit in Ostdeutschland um 14 Euro niedriger als in den westdeutschen Länder. Wie der CDU-Politiker weiter sagte, hätten bisher zehn Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger Widerspruch eingelegt.