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Innere und äußere Sicherheit längst nicht mehr zu trennen

Vorschläge für eine neue Nationale Sicherheitsbehörde als Krisenzentrum

Von Dirk Schröder
Höxter (WB). »Innere und äußere Sicherheit sind nicht länger voneinander zu trennen.« Das sagt Jürgen Herrmann, CDU-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Höxter/Lippe. Er fordert neue Denkansätze und Strategien für ein wirksames Heimatschutzkonzept. Auf die Wehrpflicht könne dabei für den künftigen Schutz Deutschlands nicht verzichtet werden.

Zusammen mit seinem Kollegen Ulrich Adam, Vorsitzender der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern der CDU-Bundestagsfraktion, hat Herrmann ein Strategiepapier entwickelt, in dem Bevölkerungsschutz und Heimatverteidigung unter einem Dach zusammengefasst werden. Zur Koordinierung schlägt er ein zentrales Führungselement in Form einer Nationalen Sicherheitsbehörde (NSB) vor - unterstellt dem Bundesinnenminister in Berlin.
Besetzt mit zivilen und militärischen Kräften soll die NSB einen Krisen- und Einsatzstab unterhalten, der rund um die Uhr besetzt ist. Herrmann: »Dort laufen alle Schadens- und Bedrohungserreignisse zusammen.« Die Leitung unterliege einem Militär mit dem Dienstgrad Oberst oder höher.
Als politisches Analyse- und Entscheidungszentrum und angesiedelt auf der Ebene der politischen Entscheidungsträger aus Bund und Ländern soll die NSB nach den Vorstellungen der beiden CDU-Politiker mögliche Bedrohungen analysieren sowie geeignete Notfall- und Abwehrmaßnahmen einleiten und koordinieren. Herrmann: »Die Befugnisse der Länderpolizeien bleiben unangetastet, soweit es nicht die Bundesrepublik Deutschland betrifft.«
Nachdem Strategiepapier leisten Wehrpflichtige künftig einen Sicherheitsdienst, der auch bei den Katastrophendiensten wie THW oder Feuerwehr abgeleistet werden könne. Herrmann: »Das garantiert Wehrgerechtigkeit, weil der Bedarf an Wehrpflichtigen nicht nur am Nachwuchsbedarf der Bundeswehr ausgerichtet wird.« Die multifunktionale Einsatzfähigkeit der Wehrpflichtigen setze neben der militärischen Ausbildung eine Unterrichtung in Heimatschutz, technische Hilfeleistung und Erste Hilfe bei Katastrophen voraus.
Der Wehrdienst soll nach den Vorstellungen der beiden Verteidigungsexperten mindestens neun Monate betragen. Nach dem Wehrdienst müssten die Wehrpflichtigen weitere drei Jahre als Reservisten zur Verfügung stehen.
Als unverzichtbar bezeichnete Herrmann die Reservisten für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Ernstfall. Regelmäßige Übungen mit Katastrophendiensten und aktiven Soldaten sollen die Einsatzfähigkeit sicherstellen.
Herrmann und Adam sind sich im klaren darüber, dass ohne Änderung des Grundgesetzes der Heimatschutz durch die Bundeswehr nicht rechtsverbindlich erfolgen kann. Sie fordern daher neben dem Luftsicherheitsgesetz eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Innern wie zur Gefahrenabwehr auf See, wenn die polizeilichen Kräfte nicht mehr ausreichten. Herrmann: »Der Einsatz der Bundeswehr erfolgt nur zur Gefahrenabwehr, sofern diese nicht durch die Polizei zu bewältigen ist. Grundsätzlich erfolgt kein Einsatz bei Demonstrationen.«
Mögliche Einsatzaufgaben könne der Schutz von Gebäuden, Straßenkreuzungen oder Versorgungseinrichtungen wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke sein. Auch der Schutz des öffentlichen Nahverkehrs durch Fußstreifen und Personenkontrollen - wie in Paris bei den Bombenanschlägen 1997 - komme in Betracht.
Herrmann macht schließlich noch einmal deutlich: »Länderkompetenzen bleiben unangetastet, soweit es sich um klassische Aufgaben der Polizei handelt.«

Artikel vom 07.04.2005