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Datenschützer:
Verstoß gegen
Grundgesetz


Berlin (ddp). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hofft nach der Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen die Kontenabfrage auf das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. »Meine verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Gesetz sind nicht ausgeräumt worden«, sagte er am Donnerstag.
Schaar kritisierte, das Gesetz sei zu unbestimmt. So seien nicht die Behörden aufgeführt, die Kontendaten erhalten könnten. Ebenso lasse das Gesetz offen, zu welchem Zweck die Stammdaten abgefragt werden dürfen. «Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Argumenten noch nachgeht«, sagte Schaar.
Die FDP verlangte von der Bundesregierung, das Gesetz ganz rückgängig zu machen. »Politisch ist die Aufweichung des Bankgeheimnisses höchst problematisch«, sagte FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle.
Dagegen verteidigte Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel das Gesetz. Bei Lohnsteuerzahlern seien die Daten schon immer transparent. Dies müsse auch bei Kapitalerträgen erreicht werden.

Artikel vom 25.03.2005