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Zeugen Jehovas
siegen vor Gericht

Staatliche Anerkennung durchgesetzt

Berlin (dpa). Die Zeugen Jehovas haben erstmals in einem deutschen Bundesland vor Gericht ihre staatliche Anerkennung durchgesetzt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht sprach der Religionsgemeinschaft am Donnerstag den Anspruch auf den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu.
Damit wären sie den großen Kirchen rechtlich gleichgestellt. Berlin, das den Status bislang verweigerte, unterlag in einem mehr als zehnjährigen Rechtsstreit. Die Zeugen Jehovas hoffen nun auf die Anerkennung in allen Bundesländern. Mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts würden die Zeugen Jehovas steuerliche und organisationsrechtliche Vorteile erhalten.
Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Jürgen Kipp gibt es keine objektiven Hinweise von Familiengerichten auf Rechtsverstöße der Religionsgemeinschaft. Aussagen von Aussteigern könnten nicht Ausschlag gebend sein, da die psychische Verfassung der Betroffenen überprüft werden müsste. Das habe Berlin jedoch nicht geleistet, sagte Kipp.
Die evangelische Kirche kritisierte das Urteil. »Worauf soll man sich sonst stützen, wenn nicht auf die Berichte von Aussteigern«, sagte Andreas Finke von der Zentralstelle für Weltanschauungsfragen. Die Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas seien nicht aus der Luft gegriffen. Den Zeugen Jehovas wird immer wieder vorgeworfen, dass sie ihre Mitglieder sozial stark isolieren und Austrittswillige psychisch unter Druck setzten.
Die Zeugen Jehovas wollen nach eigener Aussage aber keine Kirchensteuer erheben und keine eigenen Beamten einstellen. Das Recht, Religionsunterricht zu erteilen, bleibt nach Aussagen des Richters unberührt. »Diesen Antrag hätten die Zeugen schon längst stellen können.« Bisher haben die Zeugen Jehovas darauf verzichtet. »Wir wollen das für die Zukunft aber nicht ausschließen«, sagte der Anwalt der Zeugen Jehovas, Gajus Glockentin. Körperschaften stehen unter staatlicher Aufsicht.

Artikel vom 25.03.2005