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Stadt Bielefeld- Amt für Verkehr -BekanntmachungPlanfeststellung für den behindertengerechten Ausbau derEndhaltestelle Milse, Stadtbahnlinie 2, im Bereich der Stadt Bielefeld,
Gleis 31 von Bau-km 26 + 468,5 bis Bau-km 26 + 691,8 und
Gleis 32 von Bau-km 26 + 471,0 bis Bau-km 26 + 694,3
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung in Detmold vom 9. März 2005 - Az.: 53.35 - 10 - 03/02 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsmittelbelehrung) in der Zeit vom 30. 3. 2005 bis 13. 4. 2005 einschließlich im Amt für Verkehr, Bereich 660.14 Straßenrecht, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, Erdgeschoss, Zimmer 4, während der Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungs-frist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt
(§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Bielefeld, den 22. 3. 2005
gez. David
Oberbürgermeister

Artikel vom 29.03.2005