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Reise auf die Kanaren
endete vor dem Kadi

Pflegerin nahm Geschenk an und sollte Bußgeld zahlen

Bielefeld (uko). Angestellte von Alten- und Pflegeheimen dürfen von den Bewohnern keine geldwerten Leistungen annehmen. Das ist eine Bestimmung des Heimgesetzes, womit Pflege und Betreuung klar geregelt sind und Abhängigkeiten untersagt bleiben. Die Bielefelderin Martha G. musste sich nun wegen eines Verstoßes vor dem Amtsgericht verantworten. Sie hatte die Ferienwohnung eines Heimbewohners auf Gran Canaria zweimal unentgeltlich genutzt.

1 000 Euro Bußgeld hatte die Stadt Bielefeld dafür als zuständige Heimaufsicht verhängt. Dagegen hatte Martha G. letztendlich erfolgreich Einspruch eingelegt, denn Amtsrichter Eckhard Krämer stellte das Verfahren wegen der schwierigen Beweislage ein.
Martha G. (57) ist in einem Bielefelder Seniorenwohnheim angestellt, dort wohnt auch der heute 78-jährige Hubert F. (alle Name der Beteiligten geändert), der zumindest bis zum vergangenen Jahr Eigentümer einer Ferienwohnung in einer Appartementanlage auf Gran Canaria war. Diese Unterkunft stellte der Senior »ausgebrannten Christen« zur Verfügung, die auf den Kanaren von einem ortsansässigen Diakon betreut würden.
Martha G. hatte die Atlantikinsel schon 2003 mit Wissen des Heimbewohners besucht, im vergangenen Jahr reiste sie erneut für zwölf Tage in das Urlaubsdomizil - dieses Mal mit ihrer Tochter. Zu zahlen hatte die Bielefelderin lediglich ihre Anreise und die Kosten für Gas, Wasser und Strom. Die Unterkunft selbst wurde nicht berechnet.
Nach einem Hinweis der darüber verärgerten Leitung des Seniorenheimes ging die Heimaufsicht der Sache nach und verhängte schließlich den Bußgeldbescheid. Die Frau wehrte sich nun mit dem Hinweis, der zweite Aufenthalt sei nur noch mit dem Diakon abgesprochen gewesen. An den spanischen Kirchenmann hatte Hubert F. zwischenzeitlich das Appartement übertragen.
Krämer hingegen ließ keinen Zweifel daran, dass es sich auch in diesem Fall um einen Verstoß handeln könne: »Wenn ich mein altes Auto in Ihre Garage stelle, weil ich die Schlüssel vom Nachbarn habe, dann nehme ich die Leistung von Ihnen in Anspruch.« Indes hielt auch der Amtsrichter die Beweislage zumindest für schwierig. Um zu einem Urteil zu kommen, müssten der Diakon von Gran Canaria und der Heimbewohner sowie Mitarbeiter der Heimleitung geladen werden. Da das Verfahren wie das sprichwörtliche Hornberger Schießen ausgehen könne, legte Krämer der Frau eine Rücknahme des Einspruches und die Einstellung des Verfahrens nahe. Martha G. nahm an, muss nun aber ihren Rechtsanwalt selbst zahlen.

Artikel vom 24.03.2005