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Kassenärzte verärgert

Keine Behandlung ohne Praxisgebühr


Münster (dpa). Nach dem Musterurteil zur Praxisgebühr sollen Kassenärzte in Westfalen-Lippe Patienten nur noch dann behandeln, wenn diese die Gebühr bezahlt haben. Dazu habe die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe die 12 000 niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten der Region aufgerufen, sagte der KV-Vorsitzende Ulrich Thamer. »Ein konsequentes Kassieren vor der Behandlung ist die einzige Möglichkeit, die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung vor weiteren Belastungen zu schützen.«
Das Düsseldorfer Sozialgericht hatte am Dienstag entschieden, dass säumige Zahler der Zehn-Euro-Gebühr nicht für Mahn- und Gerichtskosten aufkommen müssen. »Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf bürdet den Kassenärztlichen Vereinigungen jetzt sämtliche Kosten für das Mahnverfahren auf«, kritisierte Thamer. Es sei absurd, dass niedergelassene Ärzte nicht nur als Inkasso-Gehilfen für die Praxisgebühr verpflichtet werden, sondern auch die Mahn-Kosten tragen müssten.
Der finanzielle Aufwand beim Eintreiben des Geldes sei höher als die Gebühr, kritisierte KV-Sprecher Klaus Dercks.
Die Ärzte in Westfalen-Lippe verschickten jedoch nur eine Mahnung, dann werde die Forderung an die Krankenkassen weitergegeben. Zudem plädierten die KV-Vertreter für eine neue Lösung mit den Krankenkassen beim Eintreiben der Praxisgebühr.

Artikel vom 24.03.2005