24.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zeitschrift »Popcorn« verboten


Von Bernhard Liedmann
Paderborn (WB). Die Januar-Ausgabe der Jugendzeitschrift »Popcorn« ist auf den Index der jugendgefährdenden Schriften gesetzt worden. Anlass waren vier Seiten in der Zeitschrift für Jugendliche ab 12 Jahren, auf denen mit Fotos Sado-Maso-Spiele eines Skandalrappers auf der Bühne abgebildet waren sowie Zeichnungen japanischer Sex-Comics.
Eine Kioskbesitzerin und Mutter von drei Kindern aus Paderborn hatte das Kreisjugendamt Paderborn alarmiert, das wiederum die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Berlin einschaltete. Nach Auffassung des Kreisjugendamtes seien die Seiten klar der Kategorie Pornographie zuzuordnen. Die Prüfstelle setzte die Ausgabe auf den Index, damit darf sie nicht mehr an Jugendliche verkauft oder beworben werden.
Auch wenn die Januar-Ausgabe inzwischen vom Markt ist, kann dies für den Verlag Folgen haben: Im Wiederholungsfall kann beispielsweise eine Dauerindizierung von mehreren Monaten drohen, was einen gewaltigen Umsatzeinbruch bedeuten würde.
Das Kreisjugendamt informierte in einem Schreiben an alle Schulen über den Erfolg. Die Indexierung zeige, dass man gegen jugendgefährdende Inhalte in Medien durchaus etwas unternehmen kann, sagte Paderborns Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch.

Artikel vom 24.03.2005