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Na, wer sagt's denn!
»Die Gleichmäßigkeit der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Verhinderung des unberechtigten Bezugs von Sozialleistungen sind gewichtige Gemeinwohlbelange.«Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
zu seinem gestrigen Beschluss, die so genannte Kontoabfrage zu erlauben

Artikel vom 24.03.2005