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»Zähler selbst
falsch abgelesen«

Stadtwerke: Wasser zu Recht abgedreht

Bielefeld (WB/mm). Die Stadtwerke Bielefeld haben in einer Stellungnahme gerechtfertigt, die Wasserversorgung des Einfamilienhauses der Familie Jungeilges in Senne zu unterbrechen (das WB berichtete). Die Nachforderung von 7000 Euro habe sich ergeben, da der Zähler über Jahre hinweg von dem Kunden falsch abgelesen worden sei und vereinbarte Zahlungen nicht geleistet worden seien.

Die Familie werde seit Oktober 1997 mit Strom, Erdgas und Wasser beliefert, heißt es in der Stellungnahme. Zu Beginn der Versorgung hätten die Stadtwerke einen Wasserzähler mit dem Stand Null eingebaut. Dieser Zähler sei mehrfach von Conrad Jungeilges selbst abgelesen und die Zählerstände seien den Stadtwerken übermittelt worden: »Hierbei muss es zu falschen Ablesungen gekommen sein, denn die gemeldeten Zählerstände mit Verbräuchen von durchschnittlich 20 Kubikmeter im Jahr liegen weit unter dem durchschnittlichen Verbrauch eines Vier-Personen-Haushalts mit 150 bis 200 Kubikmeter im Jahr. Wie viele Personen im Haushalt lebten, war den Stadtwerken seinerzeit aber nicht bekannt.«
Ein turnusmäßiger Ausbau des Wasserzählers nach Erreichen seiner Eichfrist im Jahr 2004 habe einen Zählerstand von 1726 Kubikmetern ergeben, nach den falschen Zählerständen seien aber lediglich 147 Kubikmeter berechnet worden. Für den nicht berechneten Wasserverbrauch und die Gebühr für die Schutzwasserrückführung sei deshalb in Absprache mit dem Kunden eine Nachberechnung vorgenommen worden. Um die Zahlung von rund 7000 Euro zu erleichtern, sei ein Ratenzahlungsvertrag abgeschlossen worden. Diese Ratenvereinbarung sei seit Oktober 2004 nicht mehr eingehalten worden.
Die Stadtwerke hätten daraufhin bereits im Oktober die Einstellung der Versorgung mit Strom, Erdgas und Wasser angekündigt Da weitere Verhandlungen ergebnislos verlaufen seien, sei nach nochmaliger Ankündigung am 15. März dieses Jahres versucht worden, die Messeinrichtungen für Energie- und Wasser auszubauen und die Versorgung einzustellen. Da zum Haus kein Zutritt möglich gewesen sei, habe lediglich die Wasserversorgung durch Schließen des Absperrhahns der Anschlussleitung vor dem Haus unterbrochen werden können.
Nach Erlass der einstweiligen Verfügung, die Wasserversorgung schnellstens wieder in Betrieb zu nehmen, sei eine Wasserprobe notwendig gewesen. Das Ergebnis soll heutige vorliegen. Bei Unbedenklichkeit werde die Wasserversorgung unverzüglich wieder aufgenommen.
Rechtsanwalt Torsten Giesecke betont, sein Mandant habe die Zählerstände nicht selbst abgelesen, das sei vielmehr durch Mitarbeiter der Stadtwerke geschehen. Beim Ausbau des Zählers sei der Stand nicht dokumentiert worden. Als Conrad Jungeilges nachträglich den Zählerstand habe erfahren wollen, habe es geheißen, der Zähler »ist nicht mehr da«. Giesecke kritisiert, dass das Unternehmen noch mit seinem Mandanten korrespondiert habe, obwohl bekannt gewesen sei, dass er sich rechtlichen Beistandes versichert habe.

Artikel vom 23.03.2005