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Nie in Räumen starten
Motorisierte Gartengeräte dürfen nach Reparatur- und Wartungsarbeiten niemals in geschlossenen Räumen zum Probelauf gestartet werden. Die mit Benzin betriebenen Rasenmäher, Pumpen oder Motorsägen haben im Regelfall keine Abgasreinigung und stoßen große Mengen an Schadstoffen aus, die in geschlossenen Räumen bereits nach kurzer Zeit zu tödlichen Giftkonzentrationen in der Atemluft führen können.

Artikel vom 23.04.2005