23.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Praxisgebühr ist zulässig


Düsseldorf (dpa). Die Praxisgebühr ist zulässig und darf von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingetrieben werden. Verweigerern drohen aber keine Mahn-, Porto- oder Gerichtskosten. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf gestern in einem bundesweiten Musterverfahren entschieden. 350 000 Patienten verweigern in Deutschland die Zahlung der zehn Euro. Das Verfahren zum Eintreiben der Gebühren sollte zwischen Ärzten und Krankenkassen neu geregelt werden, empfahl das Gericht. Die bisherige Praxis sei »absurd«. Az.: S 34 KR 269/2004
Seite 2/S. 4: Kommentar

Artikel vom 23.03.2005