Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht wird seine Eilentscheidung über die geplante Zugriffsmöglichkeit von Behörden auf Kontendaten voraussichtlich morgen bekannt geben. Das erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Eine Bank und ein Bankkunde haben gegen das zum 1. April in Kraft tretende »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine Einstweilige Anordnung beantragt.