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BGH-Urteil zur
Göttinger Gruppe


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anlegern im Streit mit dem Finanzdienstleister »Göttinger Gruppe« den Rücken gestärkt. Betroffene, die ihr Geld in ein Kapitalanlagemodell mit Aussicht auf eine monatliche Rente gesteckt haben, können ihre Einlagen zurückfordern. Da ab Januar 1998 eine Rentenzahlung wegen Änderung des Kreditwesengesetzes unzulässig geworden sei, hätte die Gruppe darüber aufklären müssen. AZ: II ZR 124/03, 140/03, 149/03, 180/03 u. 310/03

Artikel vom 22.03.2005