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Stadt Bielefeld
Der Kreiswahlleiter
Landtagswahl am 22. Mai 2005
Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
Am Donnerstag, dem 7. April 2005, findet um 14.00 Uhr im Nowgorod-Raum des Alten Rathauses eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt, in der nach § 21 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entschieden wird.
Die Sitzung ist öffentlich.
Bielefeld, den 21. März 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 24.03.2005