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Angeklagter ist
»seelisch abartig«


Memmingen (dpa). Im Prozess um den grausamen Tod der dreijährigen Karolina hat ein Psychiater dem mutmaßlichen Mörder eine »schwere seelische Abartigkeit« bescheinigt. Der 31-Jährige sei von Drogen abhängig und habe seit seinem 15. Lebensjahr eine mehrfache Persönlichkeitsstörung. Dadurch sei die Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten als erheblich vermindert einzustufen.

Artikel vom 22.03.2005