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In guten Zeiten die Etats sanieren

Wichtige Punkte des Kompromisses - heute Gipfel der Regierungschefs

Brüssel (dpa). Die EU hat sich am in der Nacht zum Montag auf eine Reform des umstrittenen Euro-Stabilitätspaktes geeinigt. Im folgenden die wichtigsten Punkte des Kompromisses, den die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel heute bestätigen müssen.

l Die Obergrenzen von drei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt beim Defizit und von 60 Prozent bei der gesamtstaatlichen Verschuldung werden nicht angetastet.
l Als Ausgleich für mehr Dehnbarkeit des Paktes in wirtschaftlich schlechten Phasen sollen gute Zeiten verstärkt zur Sanierung der nationalen Budgets genutzt werden. Dies wird als vorbeugender Arm des Paktes bezeichnet.
l Bei Einleitung eines Defizit-Strafverfahrens und in den weiteren Etappen dieser Prozedur kann die EU-Kommission Ausnahme- Tatbestände, die so genannten einschlägigen Faktoren, berücksichtigen. Diese Faktoren werden schon im EU-Vertrag allgemein erwähnt, er erfolgt nun eine Präzisierung. Reformen der Rentensysteme, »Beiträge für die internationale Solidarität« und das Erreichen »europäischer Politikziele« gelten ebenso als mildernde Umstände wie Kosten für Europas Vereinigung.
Unter diesen Punkt fällt auch die deutsche Einheit. Voraussetzung dafür ist, dass die Überschreitung der Defizitgrenze vorübergehend ist und nahe am Grenzwert von drei Prozent bleibt. Genaue Vorgaben fehlen jedoch. Zudem muss ein Land nachweisen, dass die Sonderkosten eine Wachstumsschwäche verursachen.
l Die Fristen zur Defizitverminderung bei Sündern können gestreckt werden. Es ist nun möglich, erst drei Jahre nach Auftauchen eines überhöhten Defizits wieder die Grenze von drei Prozent einzuhalten. Bisher muss ein übermäßiges Defizit ein Jahr nach Feststellung durch den EU-Ministerrat wieder zurückgeführt werden. Falls die wirtschaftliche Entwicklung lahmt, können künftig Schritte der Strafprozedur wiederholt werden. Damit hätte ein Defizitsünder sogar mehr als drei Jahre Zeit - eine endgültige Frist wird in dem Kompromiss hingegen nicht genannt.
l Staaten können nun Sonderbedingungen fordern, wenn ihre Wirtschaft stagniert oder schrumpft. Bisher waren Ausnahmen nur bei einer schweren Rezession mit eine Minusrate von mindestens zwei Prozent möglich.

Artikel vom 22.03.2005