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Manfred Kanther soll Strafe zahlen

Schwarzgeldprozess: Staatsanwalt hält 72 000 Euro für angemessen

Manfred Kanther (Mitte) vor dem Plädoyer der Statasanwälte mit seinen Rechtsanwälten Marcus Kratz und Eberhrard Kempf. Foto: AP
Wiesbaden (dpa). Im CDU-Schwarzgeldprozess gegen den früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther hat die Staatsanwaltschaft 72 000 Euro Geldstrafe verlangt. Mit der Bildung einer vor der eigenen Partei verborgenen geheimen Auslandskasse habe sich Kanther der Untreue zu Lasten der hessischen CDU schuldig gemacht sowie deren Vermögen gefährdet und geschädigt, erklärten die Anklagevertreter gestern vor dem Wiesbadener Landgericht.
Ihre Forderung entspricht 360 Tagessätzen. Von 90 Tagessätzen an geht eine Geldstrafe ins Vorstrafenregister. Für den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch plädierten sie wegen Beihilfe auf 36 000 Euro Geldstrafe. Das entspräche 180 Tagessätzen von 200 Euro.
Kanther hatte Ende 1983 als damaliger Generalsekretär der Hessen-CDU 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in der Schweiz deponieren lassen. Mit dem Geld wurden Wahlkämpfe und andere politische Aktivitäten finanziert. Es erschien aber bis zu seiner Aufdeckung Anfang 2000 nie in den offiziellen Rechenschaftsberichten. Deshalb muss die Bundes-CDU 21 Millionen Euro staatliche Zuschüsse zurückzahlen.
Der politische Aspekt der Affäre spiele vor Gericht keine Rolle, sagte Staatsanwalt Wolf Jördens. Es gehe lediglich um die juristische Bewertung. Kanther habe als Landesvorsitzender der hessischen CDU eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber seiner Partei gehabt und sie vorsätzlich verletzt.
Die Staatsanwaltschaft schöpfte das bis zu fünf Jahren Haft reichende Strafmaß nicht aus.

Artikel vom 23.03.2005