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Wegweiser aus der Job-Misere: Der Kanzler will Unternehmenssteuersenkungen, Infrastruktur-Investitionen und Korrekturen an den Hartz-IV-Regelungen.

Die Reformpläne des Bundeskanzlers

Wo Schröder die Union ins Boot holen will - Auf vielen Feldern noch große Differenzen

Berlin (dpa). Regierung und Union wollen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei mehreren Reformen zusammenarbeiten. Bei ihrem Job-Gipfel einigten sie sich vor allem grundsätzlich auf Steuersenkungen für Unternehmen. Es gibt auch weiter Differenzen. Die Reformpläne des Kanzlers im einzelnen:

UNTERNEHMENSSTEUERN: Die Körperschaftssteuer, die Kapitalgesellschaften zahlen, soll von 25 auf 19 Prozent gesenkt werden. Die Mindereinnahmen in Milliarden-Höhe sollen durch Wegfall von Steuerschlupflöchern ausgeglichen werden. Die Mindestgewinnbesteuerung soll erhöht, Verlust-Verrechnungen für Fonds sollen eingeschränkt werden. Bei ausgeschütteten Gewinnen sollen Aktionäre stärker belastet werden. Kleinen und mittleren Firmen soll bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer entgegengekommen werden und diese um 500 Millionen entlastet werden. Zudem soll bei Betriebsübergaben die Erbschaftsteuer um jährlich zehn Prozent gesenkt werden, wenn Mittelstandsfirmen weitergeführt werden.
Der von der Union dominierte Bundesrat muss Steuerentlastungen zustimmen. Die Union begrüßte im Grundsatz die Senkung der Körperschaftsteuer, verlangt aber einen Ausgleich ohne Neuverschuldung. Auch bei der Erbschaftssteuer ist eine Einigung möglich.
INVESTITIONEN: Ein zwei Milliarden Euro umfassendes Verkehrsprogramm für vier Jahre soll mehr Investitionen auslösen. Bis Sommer soll zudem ein Gesetzentwurf vorliegen zur besseren Zusammenarbeit mit Privatfirmen bei Finanzierung und Betrieb öffentlicher Projekten - so genannte Public-Private-Partnership. Schließlich sollen innovativen Mittelständlern von der staatlichen KfW-Bank günstige Darlehen zwei Prozent unter Marktzins angeboten werden.
Der Komplex gilt als weitgehend unumstritten. Die Zustimmung der Länderkammer ist in einigen Teilen erforderlich.
ARBEITSMARKT: Im Zuge der Hartz-IV-Reform sollen die Möglichkeiten zum Hinzuverdienst der Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II ausgeweitet werden. Befristete Beschäftigung soll flexibler und das absolute Verbot mehrerer befristeter Anstellungen nacheinander bei der gleichen Firma gelockert werden. Dienstleistungsmissbrauch wie der Einsatz billiger osteuropäischer Arbeiter soll bekämpft werden. Ein 250-Millionen-Euro Programm soll bis zu 50 regionale Beschäftigungspakte für ältere Langzeitarbeitslose fördern. Auch die Union will Hinzuverdienstmöglichkeiten wieder verbessern. Dissens gibt aber bei der Unions-Forderung nach Lockerung des Kündigungsschutzes und einer gesetzlichen Verankerung von betrieblichen Job-Bündnissen.
LOHNNEBENKOSTEN: Eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung lehnt Rot-Grün ab. In der Pflegeversicherung will die Koalition im Herbst ein Reformkonzept vorlegen.
BÜROKRATIEABBAU: GmbH-Neugründungen sollen erleichtert werden. Das dafür nötige Mindestkapital von 25 000 Euro soll substanziell verringert werden. 300 Gesetze sollen wegfallen. Der Bürokratieabbau geht CDU und CSU nicht weit genug.
EIGENHEIMZULAGE: Rot-Grün dringt auf eine Abschaffung der Milliarden-Subvention. Die frei werdenden Mittel sollen in Bildung und Forschung investiert werden.

Artikel vom 18.03.2005