Verl (WB). Die Deutsche Bahn AG kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die entstehen, wenn sich ein Selbstmörder vor einen fahrenden Zug wirft. Dies hat das Oberlandesgericht in Hamm (OLG) entschieden und damit die Klage einer Reisenden aus Verl (Kreis Gütersloh) auf Schadenersatz abgewiesen. Die Frau hatte die Deutsche Bahn verklagt, nachdem sie an der Bahnsteigkante von der Leiche eines 24-jährigen Mannes getroffen und leicht verletzt worden war. Der junge Mann hatte sich vor einen fahrenden Zug geworfen. Das Unglück hatte sich am 15. Februar 2002 im Bahnhof Gütersloh ereignet. Es sei nicht möglich, mit wirtschaftlich vertretbaren Aufwand solche Suizidfälle zu verhindern, heißt es in der Urteils-Begründung. Az. 6 U 102/03