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Klavierkäuferin
ist verstimmt

Gericht weist 2850-Euro-Klage ab

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Eine böse Überraschung hat eine Frau aus Bielefeld gemacht, die in einem renommierten Pianohaus ein Klavier kaufte: Das Instrument wies gravierende klangliche Veränderungen auf, »jaule« manchmal sogar.
Trotz störenden Nachklangs: Das Klavier war sein Geld wert. Foto: Brucks
Das Bielefelder Landgericht wies die Klage der Käuferin dennoch rundweg ab: Eine Rückgabe des Pianos komme nicht in Frage, denn das Musikinstrument (Kaufwert: 2850 Euro) habe keinen Mangel.
Gekauft hatte die 39-Jährige, die sich seit drei Jahren im Klavierspiel übt, das Instrument in einem Fachgeschäft im Kreis Herford. Dort stand ein Klavier der Firma Irmler für 4000 Euro ausgezeichnet. Als »Aktionspreis« wurde ihr das gute Stück indes für 2850 Euro angeboten. Trude H. (Name geändert) spielte in dem Geschäft erst einmal Probe, entschied sich dann nach Rücksprache mit ihrem Klavierlehrer für dieses Instrument.
In den eigenen vier Wänden fiel die Dame aber aus allen Wolken. Ihrer Ansicht mangelte es dem Klavier von Beginn an am guten Ton. »Ich höre stets einen komischen Nachklang«, sagte die Klägerin jetzt vor dem Bielefelder Landgericht. Dabei handele es sich um einen »metallischen, jaulischen Ton«, sofern sie das rechte Pedal zur Verlängerung und Dehnung der Klänge gedrückt halte. Trude H. schränkte ein: »Ich dachte, es liegt an mir, doch mein Klavierlehrer hat mich bestätigt.«
Mittlerweile vermutete die Piano-Elevin gar, man habe ihr nicht das probebespielte Exemplar geliefert. Diesen Verdacht wies der Inhaber des Piano-Hauses zurück: Jedes Instrument habe eine unverwechselbare Produktionsnummer.
Bereits das Amtsgericht Bielefelder hatte die Zivilklage der Frau - sie wollte den Kaufpreis zurück erstattet haben - abgewiesen. In der Berufungsverhandlung vor der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld klärte ein Sachverständiger letztlich den missklingenden Fall. Klaviere in diesem Preissegment, erläuterte der Klavierbaumeister eines Bielefelder Musikhauses, hätten einen größeren Tastenboden. Grund: Solche Instrumente würden auch nach Afrika oder Amerika exportiert, wo eine höhere Luftfeuchtigkeit herrsche. Die Ausstattung sei deshalb so gewählt, dass auch dort die Tasten nicht klemmten. Folgerte Hans-Dieter Dodt, Vorsitzender der 21. Zivilkammer: »Das ist also wie bei Buschtrommeln . . .«
Tatsächlich, so resümierte der Sachverständige, habe das Klaviere keinen klanglichen Mangel. Die Qualität entspreche in dieser Preisklasse dem üblichen Standard. Konsequenz : Die Klage wurde abgewiesen. Az. 21 S 261/04

Artikel vom 18.03.2005