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Reiseveranstalter
haftet für Kindstot


Köln (dpa). Nach dem Tod eines deutschen Jungen in einem griechischen Hotelschwimmbad muss der Reiseveranstalter ITS mehr als 70 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an die Familie zahlen. Das Touristikunternehmen hafte für die Mängel an der Wasserrutsche, die zum Ertrinken des damals Elfjährigen aus Thüringen geführt hätten, entschied das Kölner Landgericht gestern. Az.: 8 O 264/04

Artikel vom 18.03.2005