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Klage wegen
Abfindung


Hagen (dpa). KarstadtQuelle kann die Zwangsabfindung der restlichen Aktionäre seiner Tochter SinnLeffers - mit einer Filiale in Bielefeld - nicht wie geplant vornehmen. Zwei Aktionäre haben eine Anfechtungsklage beim Landgericht in Hagen eingereicht. Durch diese Klagen ist die Zwangsabfindung vorerst gestoppt.
Eine außerordentliche Hauptversammlung hatte die Zwangsabfindung der verbliebenen Kleinaktionäre mit 6,30 Euro pro Aktie beschlossen. Das Abfindungsvolumen liegt bei 1,6 Millionen Euro. Das Hagener Unternehmen SinnLeffers gehört zu den Tochterunternehmen, die der Konzern wegen seiner Krise verkaufen möchte.
Perfekt ist unterdessen der Verkauf der KarstadtQuelle-Logistik an die Deutsche Post. Die Verträge seien unterzeichnet, teilte der Warenhauskonzern am Freitag mit. Die Post-Tochter DHL Solutions übernimmt die Warenhauslogistik, die Groß- und Stückgutlogistik einschließlich der insgesamt 3650 Mitarbeiter. Die Warenhauslogistik setzt nach Unternehmensangaben jährlich 260 Millionen Euro um. Der Bereich Groß- und Stückgut, dessen Verkauf das Bundeskartellamt noch endgültig absegnen muss, erwirtschaftet etwa 270 Millionen Euro Umsatz.

Artikel vom 19.03.2005