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Produkthaftung für Mobilfunk


Zu dem Artikel »Sicherheit der Bürger muss obenan stehen« über die Diskussionsveranstaltung zum Thema »Mobilfunk« vom 14. März ging folgende Zuschrift ein:
Die BfB war nicht gut beraten bei der Auswahl ihres Gastredners Dr. M. Mierau aus Aachen. Wir hätten uns als betroffene Bürger gewünscht, dass ein Medizinphysiker uns über hochfrequente elektromagnetische Funkwellenausbreitung und deren medizinische Wirkungen nicht nur im wohl bekannten thermischen Bereich, sondern auch im nicht thermischen Bereich informieren würde. Der Referent - von Haus aus Diplombiologe -Êmag sich wohl mit spezifischen Pilzen gut auskennen, über die er unseres Wissens 1998 promoviert hat. Er war wohl dafür nicht qualifiziert.
Die Veranstaltung glitt teilweise in einer Werbeveranstaltung für Baubiologen ab. Ob durch die angepriesenen Abschirmungsprodukte, die von vielen seriösen Wissenschaftlern nachgewiesene Gesundheitsgefährdung der betroffenen Anwohner durch Mikrowellen abzuwenden ist, kann bezweifelt werden.
Überdies trug die Auslage von beschönigenden Informationen des von den Netzbetreibern gesponserten Vereins »Informationszentrum Mobilfunk« nicht zu einer objektiven Sachinformation bei.
Jeder Fahrzeughalter muss eine Haftpflicht abschließen. Wir Bürger fordern eine Betreiber- und Produkthaftung für die gesundheitsgefährdenden niederfrequent gepulsten Hochfrequenzen der GSM-Standard- und der noch gefährlicheren UMTS-Technik
Müssen auch in Deutschland - wie gerade in Spanien - erst mehrere Leukämiefälle von Schulkindern an mobilfunkvertrahlten Schulen auftreten ehe ein Aufschrei durch die Öffentlichkeit geht und die Politiker ihrer Vorsorgepflicht nachkommen?
K. SCHMIDTBielefeld

Artikel vom 18.03.2005